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Novelle der NÖ Bauordnung

Die wichtigsten Änderungen im Überblick - laden Sie sich unseren überarbeiteten Bauratgeber herunter!

Der niederösterreichische Landtag hat die NÖ Bauordnung 2014 novelliert (LGBl. Nr. 50/2017 idF LGBl. Nr. 52/2017). Anbei eine überblicksmäßige Aufzählung der wichtigsten Änderungen:

• Eine Änderung von Grundstücksgrenzen bedarf nunmehr einer Bewilligung mit Bescheid (anstelle der bisherigen bloßen Anzeige).
Neueinteilung von Bauvorhaben in bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige, meldepflichtige und bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben (genaue Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt).
• Die Bauverhandlung wurde generell abgeschafft, es müssen aber die Anrainer auf den Einreichplänen unterschreiben bzw. nachweislich vom Bauvorhaben informiert werden. Allfällige Einwendungen wären ausschließlich schriftlich binnen zweier Wochen zu erheben.
• Dokumentierung bzw. Definition des Bezugsniveaus: dieses bildet in weiterer Folge die Aus-gangslage für die Ermittlung der Gebäudehöhe, die Veränderung des Geländes und für die Belichtung der Hauptfenster. Eine Veränderung des Bezugsniveaus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
• Die Ermittlung der Höhe von Bauwerken wurde genauer geregelt.
• Die Festlegung als Nebengebäude und Hauptgebäude wurde genauer geregelt.
• Die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile (Heizöl!) oder feste fossile Brennstoffe in nach dem 31. Dezember 2018 bewilligten Gebäuden ist verboten.
• Die Errichtung einer Photovoltaikanlage ist jetzt ein meldepflichtiges Vorhaben: es muss eine (formlose) Meldung bei der Baubehörde eingebracht werden. Dieser Meldung ist ein Elektroprüfbericht beizufügen.

Anlässlich dieser Änderungen überarbeiten wir für Sie unseren Bauratgeber  – Sie erhalten die Broschüre am Gemeindeamt. Sie können den aktuellen Bauratgeber auch auf unserer Homepage herunterladen.

Bedenken Sie bitte, dass (nach wie vor) jedes Bauvorhaben vor Benützung der Baulichkeit mittels Vorlage der vorgeschriebenen Formulare und Atteste fertiggestellt werden muss!

Bei Fragen zu Baubewilligung und Bauanzeige wenden Sie sich an die Servicestelle am Gemeindeamt. In gewohnter Form bieten wir auch weiterhin jeden 4. Dienstag im Monat einen Bausprechtag an, wo unser Bausachverständige BMst. Ing. Manfred Weixlbaum Ihre Fragen beantwortet. Anmeldung am Gemeindeamt!