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Vermeidung von Lärm und sonstigen Belästigungen

Ortspolizeiliche Verordnung des Gemeinderates

Der Gemeinderat der Gemeinde Behamberg hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2016 eine ortspolizeiliche Verordnung betreffend die Vermeidung von Lärm und sonstigen Belästigungen beschlossen.

Ziel der Verordnung ist die Einschränkung und Vermeidung von Lärmerzeugung und sonstigen Belästigungen in der Nachtzeit (20.00 bis 6.00 Uhr), an Samstagen ab 15.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Verboten sind Handlungen und Unterlassungen, die geeignet sind, Menschen durch Lärm, Staub, Geruch, Abgase, Erschütterungen, Blendung oder Spiegelung örtlich unzumutbar zu belästigen. Als örtlich unzumutbar gelten jedenfalls (und sind daher in der genannten Zeit verboten): der Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense, Heckenscheren, usw.) sowie der Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien. Diese Bestimmungen gelten nicht für unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden. Der Bürgermeister kann im Einzelfall auf Antrag für lärmverursachende Bautätigkeiten eine Ausnahme vom Verbot erteilen.

Den gesamten Verordnungstext können im pdf-Dokument einsehen.


Lärmschutzverordnung

Lärmschutzverordnung
Montag, 01. August 2016