Information gem. § 37 Tiergesundheitsgesetz 2024
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten informiert gemäß § 37 Tiergesundheitsgesetz 2024, dass in den Gemeinden Kematen an der Ybbs, Biberbach und Ernsthofen der Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) festgestellt worden ist.
Die zu beachtenden Maßnahmen basieren auf §§ 6 und 7 der Verordnung zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI-Bekämpfungsverordnung).
Die Beschränkungsmaßnahmen gelten für jeden Betrieb innerhalb des Kreises unabhängig von den allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen.
Insbesondere ist zu beachten:
- Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb (auch Schlachtbetrieb) verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
- Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen, Schuh- und Kleidungswechsel etc.) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
- Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
- Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
Link zum Risikogebiet: Tierseuchen Risikogebiete
AVN_20241118_AVN_2024_11e_1.pdf
Dienstag, 26. November 2024
VGV, Fassung vom 21.11.2024.pdf
Dienstag, 26. November 2024