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Photovoltaikanlagen

Neuregelung in der NÖ Bauordnung

Die Aufstellung von Photovoltaikanlagen oder deren Anbringung auf Dächern ist seit der letzten Novelle der NÖ Bauordnung 2014 ein bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben, außer wenn die Photovoltaikanlage eine Engpassleistung von mehr als  50 kW aufweist und im Grünland aufgestellt wird. In diesem Fall ist eine Bauanzeige bei der Gemeinde einzubringen.

Ab einer Engpassleistung von mehr als 50 kW ist jedenfalls auch eine Genehmigung nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 zu erwirken.