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Richtlinie für Nachmittagsbetreuung

in Kindergarten und Volksschule

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. April eine neue Richtlinie für die Beiträge zur Nachmittagsbetreuung in der VS und den Kindergärten beschlossen. Ausschlaggebend für diese Neuregelung war die Änderung des Kindergartengesetzes und der damit verbundenen Mindestbeitragsgrenze von € 50,00 pro Monat.

Mit dieser Änderung wurden die Beiträge für die Nachmittagsbeteuung in der VS und in den Kindergärten gleichgestellt. Folgende Beitragshöhen gelten daher ab dem Schul- und Kindergartenjahr 2017/2018:

1Tag und 2 Tage/Woche: € 50,00/Monat
3 Tage/Woche: € 70,00/Monat
4 Tage/Woche: € 80,00/Monat
5 Tage/Woche: € 90,00/Monat

für jedes zweite und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung von € 50% gewährt.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechigten haben die zeitliche Inanspruchnahme für jeden einzelnen Wochentag bekannt zu geben. Für die Bereitstellung müssen mind. 3 KInder angemeldet sein.

Neu wurde auch festgelegt, dass Eltern, die aus nachweislichen Gründen flexible Betreuungstage benötigen, diese im Ausmaß der Betreuungszeiten flexibel in Anspruch nehmen können.

Im pdf-Dokument anbei finden Sie genaue Informationen.
Anbei finden sie auch das Anmeldeformular als pdf-Dokument.

Richtlinie Nachmittagsbetreuung.pdf

Richtlinie für Nachmittagsbetreuung in Kindergarten und Volksschule
Freitag, 05. Mai 2017

AnmeldungsformularNBab2017.pdf

Freitag, 05. Mai 2017