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Volksbegehren liegen auf

„CETA-Volksabstimmung“ und „Für verpflichtende Volksabstimmungen“

Die Volksbegehren „CETA-Volksabstimmung“ und „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ können im Zeitraum von 25. März 2019 bis einschließlich 1. April 2019 am Gemeindeamt zu folgenden Zeiten unterschrieben werden (bitte einen Lichtbildausweis mitnehmen):

Montag, 25.03.2019 von 08.00 bis 20.00 Uhr;

Dienstag, 26.03.2019 von 08.00 bis 20.00 Uhr;

Mittwoch, 27.03.2019 von 08.00 bis 16.00 Uhr;

Donnerstag, 28.03.2019 von 08.00 bis 16.00 Uhr;

Freitag, 29.03.2019 von 08.00 bis 16.00 Uhr;

Samstag, 30.03.2019 von 08.00 bis 12.00 Uhr

und Montag, 01.04.2019 von 08.00 bis 16.00 Uhr.

Die Eintragung muss nicht auf der Gemeinde erfolgen, sondern kann bis zum letzten Tag des  Eintragungszeitraumes (01.04.2019, 20.00 Uhr) auch online getätigt werden  (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Sie benötigen für die Online-Unterstützung eine Karte mit aktivierter
Bürgerkartenfunktion oder eine Handy-Signatur (eine Handysignatur können Sie sich am Gemeindeamt freischalten lassen – bitte Handy und Lichtbildausweis mitnehmen).

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.