Achtung: Diese Seite ist am 22. 01. 2019 abgelaufen.

Wertschätzung familiärer Kinderbetreuung

Familien, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen und nicht durch eine außerfamiliäre Betreuung durch eine institutionelle Tagesbetreuung bzw. durch Tagesmütter, Tagesväter, oder Tageseltern betreuen lassen, haben seit September 2018 Anspruch auf eine neue Sozialförderung der Gemeinde Behamberg. Dies gilt für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis zum Eintritt des verpflichtenden Kindergartenjahres.

Die Förderung soll die Wertschätzung für die familiäre Kinderbetreuung zum Ausdruck bringen und wird in Form von  Gemeindegutscheinen im Nachhinein ausbezahlt (€ 10,- pro Monat). Die Antragstellung muss bis spätestens einem Monat nach Vollendung des nächsten Lebensjahres bei der Gemeinde Behamberg erfolgen. Formulare und Richtlinien finden Sie hier.