Anmeldung zur Trinkwasseruntersuchung von privaten Hausbrunnen

Die Kleinregion Mostviertel Ursprung bietet für Brunnenbesitzer eine Überprüfung des Trinkwassers an!

Grundsätzlich gilt für alle BrunnenbesitzerInnen: Alle Privathaushalte, die im Versorgungsbereich der Ortswasserleitung liegen und ihren Wasserbedarf nicht ausschließlich aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz decken, sind verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen zu lassen und den Befund der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen.

Alle Gewerbetreibende sowie der Handel müssen, sofern sie Lebensmittel herstellen oder MitarbeiterInnen beschäftigen, einmal jährlich eine Untersuchung durchführen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen. Dazu gehören auch bäuerliche Betriebe, wie beispielsweise Ab-Hof-Verkauf, landwirtschaftliche Direktvermarktung und Zimmervermietung.

Durch die gemeinsame Durchführung der Trinkwasseruntersuchung aller Gemeinden der Kleinregion können die Untersuchungen durch ein Umweltlabor zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden. Anmeldung bei Ihrer Gemeinde bis 28. Juni 2024. Die Untersuchung erfolgt im Zeitraum von Anfang August bis Ende Oktober 2024. Teilnehmen können alle privaten Haushalte sowie Wassergenossenschaften und Gewerbebetriebe. Bei der Anwendung von chemisch-technischen Aufbereitungsverfahren und bei eingesetzten Desinfektionsverfahren wird der erweiterte Untersuchungsumfang gesondert verrechnet.