Heizkostenzuschuss
von Land NÖ und Gemeinde Behamberg
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,- zu gewähren. Auch von der Gemeinde Behamberg gibt es einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 100,-.
Die Heizkostenzuschüsse (Land und Gemeinde) können bis
30. März 2017 im Gemeindeamt beantragt werden.
Wer kann den
Heizkostenzuschuss erhalten?
-
AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer
Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer
Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind
und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz
nicht übersteigt
- BezieherInnen von
Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz
nicht übersteigt.
- sonstige EinkommensbezieherInnen,
deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Link zu den Anträgen: