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Heizkostenzuschuss

von Land NÖ und Gemeinde Behamberg

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,- zu gewähren. Auch von der Gemeinde Behamberg gibt es einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 100,-.

Die Heizkostenzuschüsse (Land und Gemeinde) können bis 30. März 2017 im Gemeindeamt beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

- AusgleichszulagenbezieherInnen

- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Link zu den Anträgen:

Heizkostenzuschuss des Landes NÖ

Heizkostenzuschuss der Gemeinde Behamberg