Umwelt-, Sozial- und Gewerbeförderungen
Die jeweiligen Formulare finden Sie jeweils nach der Auflistung der Förderungen. Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen finden Sie ebenfalls in den Formularen. Die Förderungen der Gemeinde Behamberg richten sich grundsätzlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Behamberg bzw. Gewerbebetriebe mit Firmensitz in der Gemeinde Behamberg.
Umweltförderung
Fernwärmeanschluss Betrag: Für den Anschluss bzw. Umstieg auf Fernwärme, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 5 % gewährt werden, jedoch maximal € 750,– Der Anschluss von Neubauten und der Umstieg von bestehenden Wohnobjekten auf Fernwärme. Dem Förderansuchen sind eine Bestätigung der Fernwärme samt Rechnungen mit Zahlungsbelegen über den Anschluss vorzulegen. Fernwärme_Antragsformular.pdfDonnerstag, 22. September 2022 |
Regenwasserzisterne Betrag: € 100,00/m3, wenn sie an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind; € 50,00/m3, wenn sie nicht an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind; € 20,00/m3, wenn der Behälter eine zusätzliche Retentionsfunktion aufweist, 50% der Investitions Für die Errichtung einer Regenwasserzisterne |
Sozialförderungen
Förderung der Fahrtkosten von Studierenden Betrag: die € 50,- übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittel zum oder am Studienort, maximal jedoch € 75,- pro Semester |
Förderung der Tagesmütter/väter Betrag: € 1,- pro Betreuungsstunde Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung durch Familien aus Behamberg. |
Heizkostenzuschuss Betrag: € 150,- Die Gemeinde Behamberg gewährt einen Heizkostenzuschuss (€ 150,-). Die Heizkostenzuschüsse (Land und Gemeinde) können bis 31. März im Gemeindeamt beantragt werden. Antrag Heizkostenzuschuss 2025.pdfFreitag, 17. Januar 2025 |
Sozialunterstützung für elementare und schulische Nachmittagsbetreuung Für die Betreuung von den Kindergartenkindern in der Betreuungszeit nach 13.00 Uhr und in der Nachmittagsbetreuung der Volksschule werden Beiträge von den Erziehungsberechtigten eingehoben. Familieneinkommensgrenzen für Sozialunterstützungen: Nettoeinkommen: Familien mit einem Kind: max. € 2.200,00 (bzw. € 2.450,00 Staffelung Nachmittagsbetreuung) AlleinerzieherInnen mit einem Kind: max. € 1.820,00 (bzw. € 2.070,00 Staffelung Nachmittagsbetreuung) Für jedes weitere Kind im Haushalt können dieser Grenze € 440,00 hinzugerechnet werden. Antrag_Nachmittagsbetreuung.pdfFreitag, 23. September 2022 |
Sozialunterstützung für Kindergartentransport Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Gesamtkosten des Busunternehmens die pro Kopf aufgeschlüsselt wird. Die Förderhöhe durch die Gemeinde liegt bei Einkommensschwachen Familien lt. dieser Richtlinie derzeit bei 81,5%. Die restlichen 18,5% sind durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Derzeit entspricht dieser Prozentsatz einem Jahresbeitrag von € 140,00 für den Bustransport. Dieser Beitrag ist in gewohnter Form an die Gemeinde zu überweisen. Antrag_Fahrtkosten.pdfDienstag, 29. August 2023 |
Sozialunterstützung für mehrtägige Schulveranstaltungen Betrag: € 50,-- je Veranstaltung (pro Kind 2x) Antrag_mehrtaegige_Schulveranstaltung.pdfDonnerstag, 22. September 2022 |
Tagesbetreuungsförderung Betrag: € 1,00 pro Betreuungsstunde Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung durch Tageseltern. Tagesbetreuungsförderung.pdfFreitag, 23. September 2022 |
Wertschätzung familiäre Kinderbetreuung Betrag: € 10,00/Monat Siehe Förderungsrichtlinien im Antragsformular. Bitte beachten Sie: Die Antragstellung ist bis spätestens einen Monat nach Vollendung des nächsten Lebensjahres bei der Gemeinde Behamberg einzubringen. Wertschätzung fam Kinderbetreuung.pdfFreitag, 23. September 2022 |
Gewerbeförderung
Tourismusförderung für Gewerbebetriebe Betrag: 90% der im Antragsjahr vorgeschriebenen und einbezahlten Interessentenbeiträge Förderung des Differenzbetrages zwischen Ortsklasse II und III gem. NÖ Tourismusgesetz 2010 in der Höhe von 90% der im Antragsjahr vorgeschriebenen und einbezahlten Interessentenbeiträge gem. NÖ Tourismusgesetz 2010. Ausgenommen von der Förderung sind Beherbergungsbetriebe. Das Förderansuchen ist bis spätestens 1. Dezember bei der Gemeinde einzubringen. Der Antrag ist schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular und unter Beifügung der Notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde einzubringen. Das Antragsdatum entspricht dem Datum der vollständig eingebrachten Unterlagen. Tourismusförderung für Gewerbebetriebe.pdfFreitag, 23. September 2022 |