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Gemeindeförderungen

Die Förderungen der Gemeinde Behamberg richten sich grundsätzlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Behamberg.

Mehr Klimaschutz in der Gemeinde

Fernwärmeanschluss

Betrag: Für den Anschluss bzw. Umstieg auf Fernwärme, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 5 % gewährt werden, jedoch maximal € 750,–

Der Anschluss von Neubauten und der Umstieg von bestehenden Wohnobjekten auf Fernwärme. Dem Förderansuchen sind eine Bestätigung der Fernwärme samt Rechnungen mit Zahlungsbelegen über den Anschluss vorzulegen.

Regenwasserzisterne

Betrag: € 100,00/m3, wenn sie an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind; € 50,00/m3, wenn sie nicht an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind; € 20,00/m3, wenn der Behälter eine zusätzliche Retentionsfunktion aufweist, 50% der Investitions

Für die Errichtung einer Regenwasserzisterne

Formular Regenwasserzisternenförderung


Familie und Betreuung

Fahrtkosten von Studierenden

Betrag: max. € 75 pro Semester

Gefördert werden die € 50,- übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittel zum oder am Studienort, maximal jedoch € 75,- pro Semester

Richtlinien.pdf

Dienstag, 29. Juli 2025

Förderung der Tagesmütter/väter

Betrag: € 1,- pro Betreuungsstunde

Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung durch Familien aus Behamberg.

Die Förderung ist formlos über E-Mail an finanz@behamberg.gv.at mittels beiliegendem Abrechnungsbogen einzureichen.

Abrechnungsformular.pdf

Dienstag, 29. Juli 2025

Sozialunterstützung für elementare und schulische Nachmittagsbetreuung

Für die Betreuung von den Kindergartenkindern in der Betreuungszeit nach 13.00 Uhr und in der Nachmittagsbetreuung der Volksschule werden Beiträge von den Erziehungsberechtigten eingehoben. Für das zweite und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung von 50 Prozent ohne vorherige Beantragung gewährt. Eine Institutionsübergreifend Ermäßigung wird nur Familien mit HWS in Behamberg und dem Besuch der Geschwisterkinder einer Nachmittagsbetreuung einer sprengelzugeteilten Bildungseinrichtung (VS Haidershofen/Vestenthal) gewährt.

Familieneinkommensgrenzen für Sozialunterstützungen: Nettoeinkommen: Familien mit einem Kind: max. € 2.200,00 (bzw. € 2.450,00 Staffelung Nachmittagsbetreuung) AlleinerzieherInnen mit einem Kind: max. € 1.820,00 (bzw. € 2.070,00 Staffelung Nachmittagsbetreuung) Für jedes weitere Kind im Haushalt können dieser Grenze € 440,00 hinzugerechnet werden.

Sozialunterstützung für Kindergartentransport

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Gesamtkosten des Busunternehmens die pro Kopf aufgeschlüsselt wird. Die Förderhöhe durch die Gemeinde liegt bei Einkommensschwachen Familien lt. dieser Richtlinie derzeit bei 81,5%. Die restlichen 18,5% sind durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Derzeit entspricht dieser Prozentsatz einem Jahresbeitrag von € 140,00 für den Bustransport. Dieser Beitrag ist in gewohnter Form an die Gemeinde zu überweisen.

Sozialunterstützung für mehrtägige Schulveranstaltungen

Betrag: € 50,--

Familieneinkommensgrenzen für Sozialunterstützungen Nettoeinkommen: Familien mit einem Kind: max. € 2.200,00 (bzw. € 2.450,00 Staffelung Nachmittagsbetreuung) AlleinerzieherInnen mit einem Kind: max. € 1.820,00 (bzw. € 2.070,00 Staffelung Nachmittagsbetreuung) Für jedes weitere Kind im Haushalt können dieser Grenze € 440,00 hinzugerechnet werden. das Familiennettoeinkommen wird wie folgt definiert: Monatliches Familiennettoeinkommen aller im Haushalt lebender Familienmitglieder (gem. § 3 des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505 i.d.g.F.), einschließlich Arbeitslosen-, Notstands-, Sondernotstandsunterstützung, Karenzgeld, Alimenten, Waisenpension, Wochenhilfe sowie etwaiger Einkommen eines Lebensgefährten (einer Lebensgefährtin). Das Einkommen im gemeinsamen Haushalt lebender Jugendlicher bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist nicht zu berücksichtigen.

je Veranstaltung (pro Kind 2x)

Tagesbetreuungsförderung

Betrag: € 1,00 pro Betreuungsstunde

Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung durch Tageseltern. Die Förderung hängt vom Einkommen ab.

Wertschätzung familiäre Kinderbetreuung

Betrag: € 10,00/Monat

Siehe Förderungsrichtlinien im Antragsformular. Bitte beachten Sie: Die Antragstellung ist bis spätestens einen Monat nach Vollendung des nächsten Lebensjahres bei der Gemeinde Behamberg einzubringen.


Soziales Behamberg

Heizkostenzuschuss

Betrag: € 150,-

Die Gemeinde Behamberg gewährt einen Heizkostenzuschuss (€ 150,-). Die Heizkostenzuschüsse (Land und Gemeinde) können bis 31. März im Gemeindeamt beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten? - AusgleichszulagenbezieherInnen - BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG - BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt - BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt - Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt