Umwelt-, Sozial- und Gewerbeförderungen
Die jeweiligen Formulare finden Sie jeweils nach der Auflistung der Förderungen. Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen finden Sie ebenfalls in den Formularen.
Umweltförderung
Fernwärmeanschluss Betrag: € 450,-- Für den Anschluss an die örtliche Fernwärme für Neubauten |
Fernwärmeanschluss Betrag: € 450,-- Für den Umstieg von bestehenden Zentralheizanlagen an die örtliche Fernwärme. |
Pellets- und Hackschnitzelheizanlagen Betrag: € 365,-- Errichtung von Zentralheizungsanlagen für biogene Brennstoffe mit automatischer Brennstoffzufuhr und Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher |
Photovoltaikanlagen Betrag: € 450,-- Errichtung von Fotovoltaikanlagen für die Netzeinspeisung oder Inselbetrieb bis 5 Kwp |
Regenwasserzisterne Betrag: max. € 1.200,- oder max. 50 % der Investitionskosten Für die Errichtung einer Regenwasserzisterne Förderrichtlinien im Antragsformular: Zum Antragsformular |
Solaranlagen Betrag: € 450,-- Errichtung von Solaranlagen für Brauchwasser und Heizung |
Wärmepumpen Betrag: 10% der Rechnungssumme, jedoch max. € 145,00 Errichtung einer Wärmepumpe für Zentralheizung oder Brauchwasser |
Wärmeschutz für bestehende Gebäude Betrag: € 250,-- Erhöhung des Wärmeschutzes (U-Werte: Wand <0,25 W/m²K, oberste Geschoßdecke und Dachschräge <0,18 W/m²K) für die Dämmung der gesamten Gebäudehülle(Fassade und oberste Geschoßdecke) |
Name | Beschreibung | Größe | Download | |
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Umweltförderung | 370.66KiB | Download |
Sozialförderungen
Förderung der Fahrtkosten von Studierenden Betrag: die € 50,- übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittel zum oder am Studienort, maximal jedoch € 75,- pro Semester |
Heizkostenzuschuss Betrag: € 150,- bzw. € 135,- Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss (€ 150,-) zu gewähren. Auch von der Gemeinde Behamberg gibt es einen Heizkostenzuschuss (€ 135,-). Die Heizkostenzuschüsse (Land und Gemeinde) können bis 30. März im Gemeindeamt beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten? - AusgleichszulagenbezieherInnen - BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG - BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt - BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszula-genrichtsatz nicht übersteigt. - sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. |
Sozialunterstützung für Kindergartentransport Betrag: Transferkosten 100 € Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Gesamtkosten des Busunternehmens die pro Kopf aufgeschlüsselt wird. Die Förderhöhe durch die Gemeinde liegt bei Einkommens-schwachen Familien lt. dieser Richtlinie derzeit bei 81,5%. Die restlichen 18,5% sind durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Derzeit entspricht dieser Prozentsatz einem Jahresbeitrag von € 100,00 für den Bustransport. Dieser Beitrag ist in gewohnter Form an die Gemeinde zu überweisen. |
Sozialunterstützung für mehrtägige Schulveranstaltungen Betrag: € 50,-- Familien-Einkommensgrenze von Netto höchstens € 1.750,00. Alleinerzieher dürfen mit einem Kind max. € 1.446,00 verdienen. Für jedes weitere Kind im Haushalt können € 350,00 zu den Wertgrenzen dazugezogen werden. je Veranstaltung (pro Kind 2x) |
Sozialunterstützung für Schulanfänger Betrag: € 100,-- Unterstützung durch Zuschuss zu den Schulkosten der 1. Klassen od. Vorschule. Familien-Einkommensgrenze von Netto höchstens € 1.750,00. Alleinerzieher dürfen mit einem Kind max. € 1.446,00 verdienen. Für jedes weitere Kind im Haushalt können € 350,00 zu den Wertgrenzen dazugezogen werden. pro Schulkind |
Sozialunterstützung für schulische Nachmittagsbetreuung Betrag: € Elternbeitrag nach Einkommen gestaffelt Die Höhe des Zuschusses richtet sich gestaffelt nach dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder des Schulkindes Die genauen Staffelungen finden Sie in den allgemeinden Förderrichtlinien für Sozialförderungen der Gemeinde Behamberg im Anhang |
Tagesbetreuungsförderung Betrag: € 1,00 pro Betreuungsstunde Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung durch Tageseltern. |
Wertschätzung familiäre Kinderbetreuung Betrag: € 10,00/Monat Siehe Förderungsrichtlinien im Antragsformular. Bitte beachten Sie: Die Antragstellung ist bis spätestens einen Monat nach Vollendung des nächsten Lebensjahres bei der Gemeinde Behamberg einzubringen. |
Name | Beschreibung | Größe | Download | |
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Wertschätzung familiäre Kinderbetreuung | 476.66KiB | Download | ||
Tagesbetreuungsförderung | 912.93KiB | Download | ||
Sozialförderung Antragsformular | 808.97KiB | Download | ||
Förderung der Fahrtkosten von Studierenden | 367.33KiB | Download |
Wohnbauförderungen
Wohnbauförderung/Eigenheim Betrag: € 700,00 als Zinsenzuschuss zu einem Darlehen Für die Errichtung eines Eigenheimes in der Gemeinde Behamberg Bei Eigenheimerrichtung kann im Zuge einer Darlehnsaufnahme ein Zinsenzuschuss über die Laufzeit von 10 Jahren gewährt werden. Förderrichtlinien im Antragsformular: Zum Antragsformular |
Gewerbeförderung
Tourismusförderung für Gewerbebetriebe Betrag: 90% der im Antragsjahr vorgeschriebenen und einbezahlten Interessentenbeiträge Förderung des Differenzbetrages zwischen Ortsklasse II und III gem. NÖ Tourismusgesetz 2010 in der Höhe von 90% der im Antragsjahr vorgeschriebenen und einbezahlten Interessentenbeiträge gem. NÖ Tourismusgesetz 2010. Ausgenommenommen von der Förderung sind Beherbergungsbetriebe. Das Förderansuchen ist bis spätestens 1. Dezember bei der Gemeinde einzubringen. Der Antrag ist schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular und unter Beifügung der Notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde einzubringen. Das Antragsdatum entspricht dem Datum der vollständig eingebrachten Unterlagen. |
Name | Beschreibung | Größe | Download | |
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Antrag um Tourismusförderung für Gewerbebetriebe | 143.69KiB | Download |