Wappen aus Stahl mit Löwenkopf und Flügeln.

Diverse Abgaben

Aufschließungsabgabe

Betrag: € 520,-- Einheitssatz

Produkt von Berechnungslänge (Quadratwurzel der Fläche), Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz.

Grundsteuer

Betrag: 500%

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt. Es wird zwischen Grundsteuer Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B: für Grundvermögen unterschieden. Bemessungsbasis ist der vom Finanzamt Österreich festgestellte Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuer wird vom Gemeindedienstleistungsverband vorgeschrieben.

Kommunalsteuer

Betrag: 3%

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Der Kommunalsteuer unterliegen Unternehmen, die Arbeitslöhne an Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte auszahlen. Das Unternehmen muss die Kommunalsteuer in jenen Gemeinden entrichten, in denen sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohn der Arbeitnehmer. Kommunalsteuer sind 3 % der Brutto-Lohnsumme. Die Erklärung ist beim Gemeindedienstleistungsverband einzubringen.

Nächtigungstaxe

Betrag: € 2,50

pro Person und Nächtigung

Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 15. Lebensjahr sind ausgenommen.

Vergnügungsabgabe

Grundlage für die Einhebung dieser Gebühren bildet das NÖ Spielautomatengesetzes 2011 und die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Behamberg. Die Vergnügungsabgabe wird vom Gemeindedienstleistungsverband eingehoben.

Friedhof

Beerdigungsgebühr Beerdigung einer Kinderleiche (Alter bis 10 Jahre) in einem Erdgrab

Betrag: € 300,--

Für Beerdigungen, die nach 18.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30 Prozent verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte.

Friedhofsgebührenordnung

Beerdigungsgebühr Beisetzung einer Urne in einer Urnennische

Betrag: € 100,-

Für Beerdigungen, die nach 18.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet.

Beerdigungsgebühr einer Leiche in einem Erdgrab

Betrag: € 600,--

Für Beerdigungen, die nach 18.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30 Prozent verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte.

Friedhofsgebührenordnung

Beerdigungsgebühr einer Urne in einem Erdgrab

Betrag: € 200,--

Für Beerdigungen, die nach 18.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet.

Friedhofsgebührenordnung

Enterdigungsgebühr

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.

Gebühr für die Benutzung der Aufbahrungshalle

Betrag: € 30,--

€ 30,- für die Benützung der Aufbahrungshalle für jeden angefangenen Tag

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 2 Leichen und Urnen

Betrag: € 200,--

Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird)

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 4 Leichen und Urnen

Betrag: € 400,--

Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird)

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Erdgrabstelle Kindergrab

Betrag: € 100,--

Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird)

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Urnengrabstellen für 6 Urnen

Betrag: € 300,--

Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird)

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Urnennische in der Kapelle (bis 4 Urnen)

Betrag: € 600,--

(Urnengräber, Urnennischen)

Friedhofsgebührenordnung

Verlängerungsgebühr

Für Erdgrabstellen bzw. sonstige Grabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

Hundeabgaben

Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Betrag: € 70,-

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gem. NÖ Hundehaltegesetz (Hunde folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu)

Betrag pro Hund und Jahr

Hundeabgabe - Nutzhund

Betrag: € 6,54

Betrag pro Hund und Jahr

Hundeabgabe ohne erhöhtem Gefährdungspotential

Betrag: € 20,-

Betrag pro Hund und Jahr

Kanalabgaben

Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser

Betrag: € 1,80

pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl 10% USt.)

Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser und Regenwasser

Betrag: € 1,98

pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl 10% USt.)

Kanaleinmündungsabgabe - Schmutzwasser

Betrag: € 11,80

pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl 10% USt.)

Kanaleinmündungsabgabe-Regenwasserkanal

Betrag: € 3,50

Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einleitung von Regenwässern in einen öffentlichen Regenwasserkanal.

Betrag Netto (exkl 10% USt.)

Wasserabgaben

Wasseranschlussabgabe

Betrag: € 11,50

Einheitssatz

pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl. 10% USt)

Wasserbereitstellungsgebühr

Betrag: € 25,00

In Einfamilienwohnhäusern sind 3 m³ Zähler verbaut. Der Betrag ist entsprechend zu multiplizieren.

Betrag pro m³ und Jahr - Netto (exkl 10% USt.)

Wasserbezugsgebühr

Betrag: € 2,15

Auf Grund der Ablesemenge wird die Pauschale für das darauffolgende Jahr festgelegt und durch den GDA im Bezirk Amstetten vorgeschrieben.

pro m³ Trinkwasser - Netto (exkl 10% USt.)

Wasserpauschale für Liegenschaften außerhalb der Versorgungszone

Betrag: € 3.500 inkl. USt

Wasseranschlusskosten für Liegenschaften die sich außerhalb des Versorgungsbereiches befinden und an die öffentliche Wasserversorgungsleitung der Gemeinde anschließen möchten. Beim Anschlusspunkt an der öffentlichen Wasserversorgungsleitung ist ein Übergabeschacht für den Einbau der Wasseruhr herzustellen.