Diverse Abgaben
Aufschließungsabgabe Betrag: € 520,-- Einheitssatz Produkt von Berechnungslänge (Quadratwurzel der Fläche), Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz. |
Grundsteuer Betrag: 500% von der Bemessungsgrundlage pro Jahr |
Kommunalsteuer Betrag: 3% Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohn der Arbeitnehmer. Kommunalsteuer sind 3 % der Brutto-Lohnsumme. |
Nächtigungstaxe Betrag: € 1,00 pro Person und Nächtigung Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 15. Lebensjahr sind ausgenommen. |
Vergnügungsabgabe Grundlage für die Einhebung dieser Gebühren bildet das NÖ Spielautomatengesetzes 2011 und die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Behamberg. |
Friedhof
Beerdigungsgebühr Beerdigung einer Kinderleiche (Alter bis 10 Jahre) in einem Erdgrab Betrag: € 300,-- Für Beerdigungen, die nach 19.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Friedhofsgebührenordnung |
Beerdigungsgebühr Beisetzung einer Urne in einer Urnennische Betrag: € 100,- Für Beerdigungen, die nach 19.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. |
Beerdigungsgebühr einer Leiche in einem Erdgrab Betrag: € 600,-- Für Beerdigungen, die nach 19.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Friedhofsgebührenordnung |
Beerdigungsgebühr einer Urne in einem Erdgrab Betrag: € 200,-- Für Beerdigungen, die nach 19.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Friedhofsgebührenordnung |
Enterdigungsgebühr Betrag: € Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr. |
Gebühr für die Benutzung der Aufbahrungshalle Betrag: € 30,-- € 30,- für die Benützung der Aufbahrungshalle für jeden angefangenen Tag Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 2 Leichen und Urnen Betrag: € 200,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 4 Leichen und Urnen Betrag: € 400,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle Kindergrab Betrag: € 100,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Urnengrabstellen für 6 Urnen Betrag: € 300,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Urnennische in der Kapelle (bis 4 Urnen) Betrag: € 600,-- (Urnengräber, Urnennischen) Friedhofsgebührenordnung |
Verlängerungsgebühr Für Erdgrabstellen bzw. sonstige Grabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist. |
Hundeabgaben
Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Betrag: € 70,- pro Hund und Jahr Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gem. NÖ Hundehaltegesetz (Hunde folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu) |
Hundeabgabe - normal Betrag: € 20,- € 20,- pro Hund und Jahr |
Hundeabgabe - Nutzhund Betrag: € 6,54 pro Jahr |
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes sowie der Nachweis der Kennzeichnung (Chippen) gem. § 24a Tierschutzgesetz
- Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
- Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist gegeben, wenn der Hundehalter mit dem betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer berechtigten Person absolviert hat. Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen zu enthalten. Die Vorlage dieses Nachweises ist nicht notwendig, wenn der Hund älter als acht Jahre ist.
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Kanalabgaben
Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser Betrag: € 1,80 pro m² - Berechnungsfläche - Netto |
Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser und Regenwasser Betrag: € 1,98 pro m² - Berechnungsfläche - Netto |
Kanaleinmündungsabgabe - Schmutzwasser Betrag: € 11,80 pro m² - Berechnungsfläche - Netto |
Wasserabgaben
Wasseranschlussabgabe Betrag: € 10,50 Einheitssatz pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl. 10% USt) |
Wasserbereitstellungsgebühr Betrag: € 17,00 In Einfamilienwohnhäusern sind 3 m³ Zähler verbaut. Der Betrag ist entsprechend zu multiplizieren. pro Jahr m³-Zähler - Netto (exkl. 10% USt.) |
Wasserbezugsgebühr Betrag: € 1,85 Auf Grund der Ablesemenge wird die Pauschale für das darauffolgende Jahr festgelegt und durch den GDA im Bezirk Amstetten vorgeschrieben. pro m³ Trinkwasser - Netto (exkl 10% USt.) |
Wasserpauschale für Liegenschaften außerhalb der Versorgungszone Betrag: € 3.500 inkl. USt Wasseranschlusskosten für Liegenschaften die sich außerhalb des Versorgungsbereiches befinden und an die öffentliche Wasserversorgungsleitung der Gemeinde anschließen möchten. Beim Anschlusspunkt an der öffentlichen Wasserversorgungsleitung ist ein Übergabeschacht für den Einbau der Wasseruhr herzustellen. |