Diverse Abgaben
AufschließungsabgabeBetrag: € 520,-- Einheitssatz Produkt von Berechnungslänge (Quadratwurzel der Fläche), Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz. |
GrundsteuerBetrag: 500% Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt. Es wird zwischen Grundsteuer Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B: für Grundvermögen unterschieden. Bemessungsbasis ist der vom Finanzamt Österreich festgestellte Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuer wird vom Gemeindedienstleistungsverband vorgeschrieben. |
KommunalsteuerBetrag: 3% Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Der Kommunalsteuer unterliegen Unternehmen, die Arbeitslöhne an Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte auszahlen. Das Unternehmen muss die Kommunalsteuer in jenen Gemeinden entrichten, in denen sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohn der Arbeitnehmer. Kommunalsteuer sind 3 % der Brutto-Lohnsumme. Die Erklärung ist beim Gemeindedienstleistungsverband einzubringen. |
NächtigungstaxeBetrag: € 2,50 pro Person und Nächtigung Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 15. Lebensjahr sind ausgenommen. |
VergnügungsabgabeGrundlage für die Einhebung dieser Gebühren bildet das NÖ Spielautomatengesetzes 2011 und die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Behamberg. Die Vergnügungsabgabe wird vom Gemeindedienstleistungsverband eingehoben. |
Friedhof
Beerdigungsgebühr Beerdigung einer Kinderleiche (Alter bis 10 Jahre) in einem ErdgrabBetrag: € 300,-- Für Beerdigungen, die nach 18.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30 Prozent verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte. Friedhofsgebührenordnung |
Beerdigungsgebühr Beisetzung einer Urne in einer UrnennischeBetrag: € 100,- Für Beerdigungen, die nach 18.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. |
Beerdigungsgebühr einer Leiche in einem ErdgrabBetrag: € 600,-- Für Beerdigungen, die nach 18.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30 Prozent verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte. Friedhofsgebührenordnung |
Beerdigungsgebühr einer Urne in einem ErdgrabBetrag: € 200,-- Für Beerdigungen, die nach 18.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Friedhofsgebührenordnung |
EnterdigungsgebührDie Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr. |
Gebühr für die Benutzung der AufbahrungshalleBetrag: € 30,-- € 30,- für die Benützung der Aufbahrungshalle für jeden angefangenen Tag Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 2 Leichen und UrnenBetrag: € 200,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 4 Leichen und UrnenBetrag: € 400,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle KindergrabBetrag: € 100,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Urnengrabstellen für 6 UrnenBetrag: € 300,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Urnennische in der Kapelle (bis 4 Urnen)Betrag: € 600,-- (Urnengräber, Urnennischen) Friedhofsgebührenordnung |
VerlängerungsgebührFür Erdgrabstellen bzw. sonstige Grabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist. |
Hundeabgaben
Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem GefährdungspotenzialBetrag: € 70,- Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gem. NÖ Hundehaltegesetz (Hunde folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu) Betrag pro Hund und Jahr |
Hundeabgabe - NutzhundBetrag: € 6,54 Betrag pro Hund und Jahr |
Hundeabgabe ohne erhöhtem GefährdungspotentialBetrag: € 20,- Betrag pro Hund und Jahr |
Kanalabgaben
Kanalbenützungsgebühr - SchmutzwasserBetrag: € 1,80 pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl 10% USt.) |
Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser und RegenwasserBetrag: € 1,98 pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl 10% USt.) |
Kanaleinmündungsabgabe - SchmutzwasserBetrag: € 11,80 pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl 10% USt.) |
Kanaleinmündungsabgabe-RegenwasserkanalBetrag: € 3,50 Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einleitung von Regenwässern in einen öffentlichen Regenwasserkanal. Betrag Netto (exkl 10% USt.) |
Wasserabgaben
WasseranschlussabgabeBetrag: € 11,50 Einheitssatz pro m² - Berechnungsfläche - Netto (exkl. 10% USt) |
WasserbereitstellungsgebührBetrag: € 25,00 In Einfamilienwohnhäusern sind 3 m³ Zähler verbaut. Der Betrag ist entsprechend zu multiplizieren. Betrag pro m³ und Jahr - Netto (exkl 10% USt.) |
WasserbezugsgebührBetrag: € 2,15 Auf Grund der Ablesemenge wird die Pauschale für das darauffolgende Jahr festgelegt und durch den GDA im Bezirk Amstetten vorgeschrieben. pro m³ Trinkwasser - Netto (exkl 10% USt.) |
Wasserpauschale für Liegenschaften außerhalb der VersorgungszoneBetrag: € 3.500 inkl. USt Wasseranschlusskosten für Liegenschaften die sich außerhalb des Versorgungsbereiches befinden und an die öffentliche Wasserversorgungsleitung der Gemeinde anschließen möchten. Beim Anschlusspunkt an der öffentlichen Wasserversorgungsleitung ist ein Übergabeschacht für den Einbau der Wasseruhr herzustellen. |