Bestattung, Friedhof und Grabstellen
Wenn jemand stirbt, gibt es einige wichtige Schritte, die gemacht werden müssen:
Bestattungsunternehmen kontaktieren
Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Bestattungsunternehmen auf, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todes beim Standesamt.
Grabstelle
Sie haben noch keine Grabstelle am Ortsfriedhof. Wir können Ihnen folgende Bestattungsmöglichkeiten anbieten
- Erdgrabstelle für 2 Leichen
- Erdgrabstelle für 4 Leichen
- Urnengrabstelle für 6 Urnen
- Urnennische in der Friedhofskapelle für 4 Urnen
Bitte nehmen Sie kontakt mit uns auf um eine geeignete Ruhestätte auszuwählen.
Friedhof
Beerdigungsgebühr Beerdigung einer Kinderleiche (Alter bis 10 Jahre) in einem ErdgrabBetrag: € 300,-- Für Beerdigungen, die nach 19.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30 Prozent verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte. Friedhofsgebührenordnung |
Beerdigungsgebühr Beisetzung einer Urne in einer UrnennischeBetrag: € 100,- Für Beerdigungen, die nach 19.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30 Prozent verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte. |
Beerdigungsgebühr einer Leiche in einem ErdgrabBetrag: € 600,-- Für Beerdigungen, die nach 19.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30 Prozent verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte. Friedhofsgebührenordnung |
Beerdigungsgebühr einer Urne in einem ErdgrabBetrag: € 200,-- Für Beerdigungen, die nach 19.00 Uhr oder auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) bzw. einen Feiertag fallen, wird zusätzlich ein Zuschlag von € 200,- verrechnet. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30 Prozent verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte. Friedhofsgebührenordnung |
EnterdigungsgebührBetrag: € Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr. |
Gebühr für die Benutzung der AufbahrungshalleBetrag: € 30,-- € 30,- für die Benützung der Aufbahrungshalle für jeden angefangenen Tag Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 2 Leichen und UrnenBetrag: € 200,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 4 Leichen und UrnenBetrag: € 400,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Erdgrabstelle KindergrabBetrag: € 100,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Urnengrabstellen für 6 UrnenBetrag: € 300,-- Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage werden zu den Grabstellengebühren folgende Zuschläge verrechnet: Gräber an der Friedhofsmauer + 20 Prozent (diese können entfallen, wenn der eigene Maueranteil selbst erhalten wird) Friedhofsgebührenordnung |
Grabstellengebühr Urnennische in der Kapelle (bis 4 Urnen)Betrag: € 600,-- (Urnengräber, Urnennischen) Friedhofsgebührenordnung |
VerlängerungsgebührFür Erdgrabstellen bzw. sonstige Grabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist. |