Relief eines Wappenschildes mit Löwen und Flügeln. Deutlich ausgeschnittenes Design.

Bestattung, Friedhof und Grabstellen

Wenn jemand stirbt, gibt es einige wichtige Schritte, die gemacht werden müssen:


Bestattungsunternehmen kontaktieren

Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Bestattungsunternehmen auf, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todes beim Standesamt.


Grabstelle

Sie haben noch keine Grabstelle am Ortsfriedhof. Wir können Ihnen folgende Bestattungsmöglichkeiten anbieten

  • Erdgrabstelle für 2 Leichen
  • Erdgrabstelle für 4 Leichen
  • Urnengrabstelle für 6 Urnen
  • Urnennische in der Friedhofskapelle für 4 Urnen

Bitte nehmen Sie kontakt mit uns auf um eine geeignete Ruhestätte auszuwählen.

Friedhof

Beerdigungsgebühr Beerdigung einer Kinderleiche (Alter bis 10 Jahre) in einem Erdgrab

Betrag: € 600,--

Für Beerdigungen, die außerhalb der Dienstzeit (Montag bis Freitag ab 17:30 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Abs. 1 bei Urnen um € 200,00 und bei Erdbestattungen um € 600,00. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30% verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte.

Friedhofsgebührenordnung

Beerdigungsgebühr Beisetzung einer Urne in einer Urnennische

Betrag: € 200,-

Für Beerdigungen, die außerhalb der Dienstzeit (Montag bis Freitag ab 17:30 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Abs. 1 bei Urnen um € 200,00

Beerdigungsgebühr einer Leiche in einem Erdgrab

Betrag: € 1.200,--

Für Beerdigungen, die außerhalb der Dienstzeit (Montag bis Freitag ab 17:30 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Abs. 1 bei Urnen um € 200,00 und bei Erdbestattungen um € 600,00. Für Erdgrabstellen, die auf Grund der Lage händisch gegraben werden müssen, wird ein Aufschlag von 30% verrechnet. Die Beseitigung und Wiederherstellung von Grabeinfassungen und der Grabbepflanzung ist in den Beerdigungsgebühren nicht enthalten und muss vom Benützungsberechtigten veranlasst werden. Die Kosten trägt der Benützungsberechtigte

Friedhofsgebührenordnung

Beerdigungsgebühr einer Urne in einem Erdgrab

Betrag: € 320,--

Für Beerdigungen, die außerhalb der Dienstzeit (Montag bis Freitag ab 17:30 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Abs. 1 bei Urnen um € 200,00

Friedhofsgebührenordnung

Enterdigungsgebühr

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.

Gebühr für die Benutzung der Aufbahrungshalle

Betrag: € 60,--

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle samt Kühlanlage beträgt für jeden angefangenen Tag € 60,00

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 2 Leichen und Urnen

Betrag: € 300,--

Bei Grabstellen an der Friedhofsmauer ist der Maueranteil (Verputz und kleine Reparaturarbeiten) selbst zu erhalten.

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Erdgrabstelle für 4 Leichen und Urnen

Betrag: € 600,--

Bei Grabstellen an der Friedhofsmauer ist der Maueranteil (Verputz und kleine Reparaturarbeiten) selbst zu erhalten.

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Erdgrabstelle Kindergrab

Betrag: € 150,--

Bei Grabstellen an der Friedhofsmauer ist der Maueranteil (Verputz und kleine Reparaturarbeiten) selbst zu erhalten.

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr für eine Urnennische in der Kapelle (bis 4 Urnen)

Betrag: € 600

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Urnengrabstellen für 6 Urnen

Betrag: € 300,--

Friedhofsgebührenordnung

Grabstellengebühr Urnennische in der Kapelle (bis 4 Urnen)

Betrag: € 600,--

(Urnengräber, Urnennischen)

Friedhofsgebührenordnung

Verlängerungsgebühr

Für Erdgrabstellen bzw. sonstige Grabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.