Wappen aus Stahl mit Löwenkopf und Flügeln.

Faschingsumzug in Kleinraming

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten gemäß § 44a Abs 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960

Anlässlich der Abhaltung eines Faschingsumzuges in Kleinraming am Sonntag, dem 4. Februar 2024 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gemeindegebiet von Behamberg werden nachstehende Verkehrsmaßnahmen verfügt:


1. „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“
- auf der L 169 von km 4,320 bis km 5,820.
Ausgenommen davon sind die teilnehmenden Faschingswägen.

2. „Halten und Parken verboten“
- auf dem Güterweg „Post“ auf eine Länge von 100 m ab der Einmündung in die L 169.

3. Ankündigung des Fahrverbotes im Bereich folgender Kreuzungen:
- L 169 km 4,820 – Siedlungsstraße Zaunersiedlung
- L 169 km 4,950 – Güterweg „Post“ - L 169 km 5,230 – Zufahrt „Schachnersiedlung“
- L 169 km 5,780 – Güterweg „Loibl“

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