Anlässlich der Abhaltung eines Faschingsumzuges in Kleinraming am Sonntag, dem 4. Februar 2024 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gemeindegebiet von Behamberg werden nachstehende Verkehrsmaßnahmen verfügt:
1. „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“
- auf der L 169 von km 4,320 bis km 5,820.
Ausgenommen davon sind die teilnehmenden Faschingswägen.
2. „Halten und Parken verboten“
- auf dem Güterweg „Post“ auf eine Länge von 100 m ab der Einmündung in die L 169.
3. Ankündigung des Fahrverbotes im Bereich folgender Kreuzungen:
- L 169 km 4,820 – Siedlungsstraße Zaunersiedlung
- L 169 km 4,950 – Güterweg „Post“ - L 169 km 5,230 – Zufahrt „Schachnersiedlung“
- L 169 km 5,780 – Güterweg „Loibl“