Kundmachung: Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2025
Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2025 liegt in der Zeit vom 4. Juli bis 21. Juli 2025 während der Amtsstunden beim Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftliche Erinnerungen dazu beim Gemeindeamt einbringen.
Die Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung über den 1. Nachtragsvoranschlag 2025 findet am Montag, 21. Juli 2025 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Behamberg statt.
Der Bürgermeister
Christian Wührleitner
2025 07 04 Kundmachung.pdf
Mittwoch, 09. Juli 2025