Grüner Hügel mit gelbem Krokusfeld und Wohnhäusern im Tal.
Wiese mit grasigem Untergrund und Baumgruppe im Vordergrund, vor einem verschwommenen, bewölkten Bergpanoramablick.
Panoramaaufnahme eines Ortsbildes mit Kirche, Häusern und grüner Wiese unter blauem Himmel mit Wolken.
Wiesenlage mit Obstbäumen und einem Dorf in der Ferne, bewachsen mit Laub und vereinzelten Blüten.

Änderung des Raumordnungsprogrammes und Erlassung von Teilbebauungsplänen

Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern.

Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i. d. g. F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 19.09.2022. bis 31.10.2022 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Behamberg beabsichtigt weiters die Erlassung eines Teilbebauungsplanes für die Bereiche Blindhof und Sportplatzstraße. Der Entwurf der beiden Bebauungspläne wird gemäß § 33 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015, bis einschließlich 10. Oktober 2022 im Gemeindeamt Behamberg zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.


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