Achtung: Diese Seite ist am 31. 10. 2022 abgelaufen.

Änderung des Raumordnungsprogrammes und Erlassung von Teilbebauungsplänen

Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern.

Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i. d. g. F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 19.09.2022. bis 31.10.2022 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Behamberg beabsichtigt weiters die Erlassung eines Teilbebauungsplanes für die Bereiche Blindhof und Sportplatzstraße. Der Entwurf der beiden Bebauungspläne wird gemäß § 33 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015, bis einschließlich 10. Oktober 2022 im Gemeindeamt Behamberg zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.