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ASZ-Betrieb mit Einschränkungen

Seit 14. April sind die Altstoffsammelzentren im Bezirk zu den geplanten und für 2020 vereinbarten Terminen wieder für einen Notbetrieb geöffnet.

Das bedeutet Betrieb mit Einschränkungen unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.

Folgende Sicherheitsmaßnahmen gelten für den Notbetrieb:
· Beschränkter Einlass: maximal 3 Fahrzeuge dürfen sich gleichzeitig im ASZ  aufhalten.
· Maskenpflicht: für Personal wie Anlieferer gilt Maskenpflicht (Nasen-Mund-Schutz), Masken werden bei der Einfahrt kontrolliert. HINWEIS: Seitens der Gemeinde werden keine Masken an die Anlieferer ausgeteilt. Wer ohne Maske kommt, wird wieder weggeschickt.
· Sicherheitsabstand: das Personal hat einen Sicherheitsabstand von 2 Metern zu den Bürgern einzuhalten und auch dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferer diesen Sicherheitsabstand untereinander einhalten (ausgenommen Personen die gemeinsam in einem Fahrzeug ankommen). Das bedeutet, dass eine Hilfestellung beim Abladen nicht möglich ist und Problemstoffe nur über eine Zwischenablage/den Übernahmetisch entgegengenommen werden können.

Zusammenfassend sind folgende Einschränkungen unbedingt einzuhalten:

1 m3 Abfälle je Anlieferung maximal
2 Meter Abstand zu Personen, Maskenpflicht für alle
3 Fahrzeuge maximal gleichzeitig im ASZ
4 Abfallarten max. je Lieferung, getrennt ins Fahrzeug laden
5 Minuten max. Aufenthalt, Entladung durch Lieferanten

Mehr Infos und Details erhalten Sie telefonisch (07475 53340200) oder online: www.gda.gv.at/coronavirus