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Bundespräsidentenwahl 2022, WAHLKARTENANTRAG

Anspruch und Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

Am 9. Oktober 2022 findet die Bundes-präsidentenwahl statt. In Behamberg können Sie Ihre Stimme von 7.00 bis 13.00 Uhr im jeweiligen Wahllokal abgeben. Wählerinformationskarten wurden bereits an Sie versandt. Es ist für die Wahlbehörde sehr hilfreich, wenn Sie diese sowie einen Lichtbildausweis in das Wahllokal mitnehmen, um einen raschen Ablauf zu gewährleisten.

Es gibt drei Wahlsprengel: Wahlsprengel 1: Badhof, Behamberg, Behambergstraße, Daxberg, Hafnerstraße, Huberstraße, Kindlehen und Poststraße (Wahllokal Gemeindeamt Behamberg)

Wahlsprengel 2: Blindhof, Gwengstraße, Heuberg, Holz, Ramingdorf, Ramingdorfstraße, Sportplatzstraße, Wachtberg, Wachtbergstraße und Weixlgarten (Wahllokal Kindergarten Ramingdorf).

Wahlsprengel 3: Putznsiedlung, Raming, Ramingtalstraße, Schachnersiedlung, Schedlstraße, Steinbach, Voralpenstraße, Wieserstraße und Zaunersiedlung (Wahllokal Gemeindeamt Behamberg).

Personen, die am Wahltag ortsabwesend sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht im zuständigen Wahllokal wählen können, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Eine schriftliche Beantragung der Wahlkarte ist bis Mittwoch vor der Wahl möglich (05.10.2022). Den Antrag können Sie auf der Gemeindehomepage herunterladen. Eine mündliche (persönliche) Beantragung ist bis Freitag, 07.10.2022, 12.00 Uhr, im Gemeindeamt möglich. Mit einer Wahlkarte können Sie am Wahltag in jedem Wahllokal in Österreich ihre Stimme abgeben.

Ausgefüllte Briefwahlkarten sind direkt an die Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln. Briefwahlkarten können auch durch Boten am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden. Sie müssen bis spätestens 17.00 Uhr bei der Bezirkshauptmannschaft einlangen.


Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte, andere nahestehende Personen oder sonstige Vertretungsbefugte ist – auch bei Vorlage einer Vollmacht – nicht zulässig! Die Beantragung einer Wahlkarte durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter (vormals „Sachwalterin“ bzw. „Sachwalter“) kommt ebenso nicht in Betracht.

ANTRAGSFORMEN:

Mündliche (persönliche) Beantragung:
Direkt am Gemeindeamt zu den Parteiverkehrszeiten. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit

Schriftliche Beantragung:
Antrag mittels beiliegenden Formular bzw. Formlos unter Angabe der Reisepassnummer oder Beilage eines amtlichen Lichtbildausweises.

Eine Beantragung ist auch mittels digitaler Handysignatur möglich.




Wahlkartenantrag.pdf

Donnerstag, 22. September 2022