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Feuerpolizeiliche Beschau

Der Rauchfangkehrer informiert!

Der für das Gemeindegebiet Behamberg zuständige Rauchfangkehrermeister Wechtl Helmut, aus St. Peter/Au, führt im Jahr 2020, 2021 und 2022 in der Gemeinde Behamberg die gesetzlich vorgeschriebene feuerpolizeiliche Beschau durch.

Die Feuerbeschau wird in Ein- und Zweifamilienhäusern nur vom Rauchfangkehrermeister, in Betrieben und landwirtschaftlichen Liegenschaften sowie Wohnhausanlagen zusätzlich unter Beiziehung eines Vertreters der örtlichen Feuerwehr und sonstiger erforderlicher Sachverständigen durchgeführt.

Die letzte feuerpolizeiliche Beschau erfolgte im Jahr 2006 und 2007.

Was ist eine feuerpolizeiliche Beschau? Gemäß § 14-16 des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖFG 2015) ist der zuständige Rauchfangkehrer verpflichtet einmal innerhalb von 10 Jahren eine feuerpolizeiliche Beschau durchzuführen. Dieser hat selbständig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die feuerpolizeiliche Beschau zu planen und zu organisieren.

Die feuerpolizeiliche Beschau ist somit eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Bauwerke auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken sowie Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten.

Sinn der feuerpolizeilichen Beschau? Ein nach Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. So können daher ungewollt Sicherheitsrisiken entstehen. Um diese aufzuzeigen und zu beseitigen, kommt die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen in die Objekte und hilft so den Nutzern der Objekte durch Feststellung der Risiken und fachkundige Beratung wiederum ein sicheres Objekt zu erhalten.

Wir ersuchen Sie, den Rauchfangkehrer bei seiner Arbeit zu unterstützen, ihm den Zugang zu gewähren und die vorgeschriebenen Maßnahmen im Sinne ihrer eigenen Sicherheit umzusetzen.

Der genaue Durchführungstermin wird Ihnen in einem persönlichen Schreiben ca. 2 -3 Wochen im Vorhinein bekanntgegeben.