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Katzenhaltung

Hinweise zur Kastrationspflicht

Seitens diverser Tierschutzvereine im Bezirk Amstetten und Umgebung wird aktuell gemeldet, dass vermehrt verwahrloste Jungkatzen aufgefunden werden.

Aus gegebenem Anlass wurde die Gemeinde Behamberg daher von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten ersucht, auf die Kastrationspflicht von Katzen hinzuweisen:

Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden (vgl. 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, Abs. 2, Pkt. 10). Katzen am Bauernhof: Seit der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes besteht auch bei Katzen am Bauernhof keine generelle Ausnahme mehr vom Kastrationsgebot für Freigänger. Die Ausnahme besteht nur mehr dann, wenn der Landwirt eine Katzenzucht betreibt.

Nähere Informationen bezüglich Katzenhaltung, Katzenkastration, Streunerkatzen, Katzen am Bauernhof und Katzenzucht finden Sie hier.