Landwirtschaftskammerwahl 2025

Die Landwirtschaftskammern sind die gesetzlichen Interessensvertretungen der Land- und Forstwirtschaft in NÖ.

Landwirtschaftskammern in Niederösterreich bestehen aus der NÖ Landwirtschaftskammer und 21 Bezirksbauernkammern. Die Mitglieder der Vollversammlungen werden alle 5 Jahre neu gewählt, wobei die Durchführung der Wahlen von den örtlichen Gemeinden organisiert wird. Die diesjährigen Wahlen in den Landwirtschaftskammern finden am 09. März 2025 statt. Als Stichtag wurde der 11. November 2025 festgesetzt.

Wählerverzeichnisse waren in der Zeit vom 02. bis einschließlich 06. Dezember 2024 in öffentlicher Auflage. Wahlberechtigt ist gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 NÖ Landwirtschaftskammergesetz, wer Eigentümerin oder Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter in NÖ gelegener Grundstücke im Mindestausmaß von einem Hektar ist.