NÖ Heizkostenzuschuss 2021/22
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2022 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
- Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
- Hauptwohnsitz in NÖ
- Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Besondere Hinweise:
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Auch die Gemeinde Behamberg gewährt einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 135,00. Ein Antragsformular finden Sie hier.
Infos und Ansuchen für den Heizkostenzuschuss des Landes finden Sie hier.