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Rauschbrandschutzimpfung 2023

Auf rauschbrandgefährliche Weideplätze sollen über vier Monate alte Rinder möglichst nur dann aufgetrieben werden, wenn sie im Weidejahr bis spätestens drei Wochen vor dem Auftrieb der Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurden. Als rauschbrandgefährliche Weideplätze wurden in Behamberg die Katastralgemeinden Badhof und Penz definiert.

Eine Unterstützung für an Rauschbrand verendete Rinder gemäß § 60 Tierseuchengesetz (TSG) wird seitens des Bundes nur dann gewährt, wenn das Rind im betreffenden Weidejahr einer vom Land geförderten Schutzimpfung gegen Rauschbrand unterzogen wurde, und die von der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt an die AGES IVET Mödling eingesendeten Verdachtsproben eine positive Befundung auf Rauschbrand (Clostridium chauvoei) ergeben.

Kosten: Die Rauschbrand-Schutzimpfung wird durch die kostenlose Beistellung des Impfstoffes vom Land Niederösterreich gefördert. Folgende Gebühren sind von den Tierbesitzern für die staatlich geförderte Rauschbrandschutzimpfung zu entrichten:

Hofgebühr (1. – 4. Tier inkl.) € 20,00 inkl. 20 % MWSt.
ab dem 5. Rind € 2,40 inkl. 20 % MWSt.


Nachimpfungen: Rinder, die auf besonders gefährliche Weideplätze verbracht werden bzw. noch 4 Monate nach erfolgter Rauschbrandschutzimpfung dort aufgetrieben sind, können auf Wunsch der Tierbesitzer 4 Wochen nach der Erstimpfung nachgeimpft werden. Die Gebühren für die Nachimpfungen sind gleich hoch wie für die Erstimpfung.

Anmeldung bitte ehest, spätestens bis 24. Februar 2023 am Gemeindeamt!