Durch die gemeinsame Durchführung der Trinkwasseruntersuchung aller Gemeinden der Kleinregion können die Untersuchungen durch das Untersuchungsinstitut LEWACON GmbH zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden.
Anmeldung am Gemeindeamt bis 30. Juni 2026. Die Untersuchung erfolgt im Zeitraum von Anfang August bis Ende Oktober 2026. Zur Terminvereinbarung werden Sie direkt vom Untersuchungsinstitut kontaktiert (LEWACON GmbH, Linzer Straße 1/2, 3350 Haag, 07434/21400-0, office@lewacon. com).
Teilnehmen können alle privaten Haushalte sowie Wassergenossenschaften und Gewerbebetriebe.
Die Durchführung von Umfeldproben (Abstriche, Abklatsche) bei Lebensmittelbetrieben bzw. Direktvermarktern kann ebenfalls übernommen werden und wird gesondert verrechnet.
Alternativ können Proben, sofern es sich nicht um behördlich vorgeschriebene Untersuchungen handelt, auch direkt ins Labor gebracht werden. Die dafür erforderlichen sterilen Gefäße stellt das Labor selbstverständlich kostenlos zur Verfügung. In diesem Fall entfällt der Lokalaugenschein und es wird keine Probenahmegebühr verrechnet.
Information zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Nutzung von Hausbrunnen:
- Grundsätzlich gilt für alle Brunnenbesitzerinnen und -besitzer:
Alle Privathaushalte, die im Versorgungsbereich der Ortswasserleitung liegen und ihren Wasserbedarf nicht ausschließlich aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz decken, sind verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen zu lassen und den Befund der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen. - Alle Gewerbetreibende sowie der Handel müssen, sofern sie Lebensmittel herstellen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, einmal jährlich eine Untersuchung durchführen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen. Dazu gehören auch bäuerliche Betriebe, wie beispielsweise Ab-Hof-Verkauf, landwirtschaftliche Direktvermarktung und Zimmervermietung.