Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall
- den Namen des Kindes,
 - die Namen der Eltern,
 - das Geschlecht des Kindes,
 - den Geburtszeitpunkt sowie
 - den Geburtsort des Kindes.
 
Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
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Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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