Ein Reisepass kann im Gemeindeamt nur von BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Behamberg beantragt werden.

Fremde

Als Fremde gelten Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei kann es sich um Angehörige eines Drittstaates oder Bürgerinnen/Bürger des EWR handeln.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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