Ein Reisepass kann im Gemeindeamt nur von BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Behamberg beantragt werden.
Volljährigkeit
Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Seit 1. Juli 2001 (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
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