Ein Reisepass kann im Gemeindeamt nur von BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Behamberg beantragt werden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig.

Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den EuGH wenden.

Der EuGH befasst sich insbesondere mit:

  • Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof zur Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift bitten.
  • Vertragsverletzungsklagen gegen die Verwaltung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
  • Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt.
  • Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden.

Der EuGH verfügt über 27 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.

Weiterführende Links

Gerichtshof der Europäischen Union (→ EuGH)

Rechtsgrundlagen

Artikel 19 EU-Vertrag

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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