Ein Reisepass kann im Gemeindeamt nur von BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Behamberg beantragt werden.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung richtet sich nach der Geringfügigkeitsgrenze. Diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die mehr als 518,44 Euro pro Monat verdienen, sind gesetzlich über die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber unfall- und kranken- sowie pensions- und arbeitslosenversichert.

Beträgt der monatliche Verdienst weniger als oder genau 518,44 Euro, sind sie nur unfallversichert, können sich jedoch freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie nie.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion