Ein Reisepass kann im Gemeindeamt nur von BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Behamberg beantragt werden.

Lohnsteuer

Die Einkünfte von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterliegen der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber behält sie für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer ein und bezahlt sie direkt an das Finanzamt.

Informationen zum Thema "Arbeitnehmerveranlagung" finden sich auf oesterreich.gv.at. Ausführliche Informationen zu den Themen "Einkommensteuer (→ USP)" und "Tarifstufen/Berechnungsformeln (→ USP)" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion