Ein Reisepass kann im Gemeindeamt nur von BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Behamberg beantragt werden.
Zuständige Stelle (Sozialhilfeantrag)
Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich:
- das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft
- in Statutarstädten: der Magistrat
Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz