Ein Reisepass kann im Gemeindeamt nur von BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Behamberg beantragt werden.
Zustimmung der Eltern
Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile oder eines Elternteils, beispielsweise für:
- Änderung des Namens
- Erwerb der Staatsbürgerschaft bzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages ( USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion