Ein Reisepass kann im Gemeindeamt nur von BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Behamberg beantragt werden.
Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Die Waffenbesitzkarte ist vom Waffenpass zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B sowohl erwerben und besitzen als auch führen darf.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Beantragung einer Waffenbesitzkarte" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion