07252/31000-11
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Veranstaltungswesen
Öffentlich Veranstaltungen, wie öffentliche Theatervorstellungen und Filmvorführungen sowie alle Arten von öffentlichen Vereinsfesten, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen sind, sofern sie nicht ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen sind sind, grundsätzlich bei der Behörde anzumelden.
Behörden:
Gemeinde des Veranstaltungsortes, wenn die Veranstaltung nur in einer Gemeinde stattfindet oder
Bezirksverwaltungsbehörde
- wenn sich die Veranstaltung über mehrere Gemeinden erstreckt
- die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, 3000 Personen übersteigt,
- Filme auf Projektionsflächen von mehr als 9 m² vorgeführt werden,
- bei Tanzveranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln zur Belustigung der Besucher Stoffe in die Veranstaltungsbetriebsstätte eingebracht werden (Schaum-, Styroporparties) oder
Landesregierung
- wenn sich die Veranstaltung über mehrere Bezirke erstreckt,
- Motorsportveranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der StVO durchgeführt werden,
- der Betrieb eines Freizeit-, Themenparks oder die Zurschaustellung gefährlicher Tiere erfolgt,
- Musikfestivals veranstaltet werden, bei denen die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, die Zahl von 50.000 Personen übersteigt
Sie können Ihre Anmeldung direkt mittels Onlineformular an uns stellen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Gemeinde welche Unterlagen für Ihre Veranstaltung benötigt werden.