Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Pabneukirchen 

keine Vorgaben 

 

 

Pattigham 

keine Vorgaben 

 

 

Peilstein im Mühlviertel 

keine Vorgaben 

 

 

Perg

keine Vorgaben

 

 

Perwang 

keine Vorgaben 

 

 

Pettenbach 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Peuerbach 

keine Vorgaben 

 

 

Pfaffing 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Pfarrkirchen bei Bad Hall 

Verordnung 

Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 24 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

Piberbach

Verordnung

Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Pichl bei Wels

keine Vorgaben 

 

 

Pierbach keine Vorgaben    
Pilsbach keine Vorgaben    

Pinsdorf 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 22 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 18 Uhr

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Pischelsdorf am Engelbach 

keine Vorgaben

 

 

Polling im Innkreis

keine Vorgaben 

 

 

Prambachkirchen 

keine Vorgaben 

 

 

Pramet 

keine Vorgaben

 

 

Pregarten 

Verordnung 

Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

gilt nicht für:

Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

verboten:

  • Samstag
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Puchenau

Verordnung

Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

zusätzlich:

Verwendung von motorbetriebenen Sägen

verboten:

  • Samstag
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Puchkirchen 

keine Vorgaben 

 

 

Pucking 

Verordnung 

Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Pupping 

Empfehlung 

Benützung von Rasenmähern 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab Nachmittag
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Putzleinsdorf 

keine Vorgaben 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion