Achtung: Diese Seite ist am 19. 04. 2024 abgelaufen.
Kundmachung: Grundverkehrsbehörde Melk
KUNDMACHUNG
betreffend Rechtsgeschäft über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nach dem NÖ Grundverkehrsgesetz 2007, LGBl. 6800
Katastralgemeinde: Grundstücksnummer: Flächenausmaß:
KG Badhof lt. Beilage 7,9037 ha
Jede Person kann bis 19. April 2024 bei der Bezirksbauernkammer Amstetten ihr Interesse am Erwerb obiger Liegenschaft(en) schriftlich oder niederschriftlich anmelden. In die Urkunde über das Rechtsgeschäft kann innerhalb der oben genannten Frist bei der Grundverkehrsbehörde Melk und bei der zuständigen Bezirksbauernkammer Einsicht genommen werden.
Kundmachung
Donnerstag, 11. April 2024
Beilage
Donnerstag, 11. April 2024