Kundmachung: Grundverkehrsbehörde Melk
KUNDMACHUNG
betreffend Rechtsgeschäft über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nach dem NÖ Grundverkehrsgesetz 2007, LGBl. 6800
Katastralgemeinde: Grundstücksnummer: Flächenausmaß:
KG Badhof 155, 171/1 12,0710 ha
Jede Person kann bis 2. Mai 2024 bei der Bezirksbauernkammer Amstetten ihr Interesse am Erwerb obiger Liegenschaft(en) schriftlich oder niederschriftlich anmelden. In die Urkunde über das Rechtsgeschäft kann innerhalb der oben genannten Frist bei der Grundverkehrsbehörde Melk und bei der zuständigen Bezirksbauernkammer Einsicht genommen werden.
Anschreiben.pdf
Donnerstag, 11. April 2024