Kundmachung: Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 25 Absatz 1 des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982 in der derzeit geltenden Fassung wird verlautbart, dass für Herrn
TYLKA Ryszard, zuletzt wohnhaft in 4441 Behamberg, Wachtberg 42/2, beim Gemeindeamt Behamberg ein Schreiben vom 1. Juli 2025 des Bürgermeisters als Meldebehörde zur Zustellung aufliegt.

Findet sich der Empfänger zur Empfangnahme des Schriftstückes nicht ein, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.

Der Bürgermeister
Christian Wührleitner

2025 07 01 Kundmachung.pdf

Dienstag, 01. Juli 2025