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StVO-Verordnung: Gemeindegebiet Ramingdorf, Fahrverbot und Umleitung

Straßenpolizeiliche Bewilligung gemäß § 90 StVO 1960, Verladung einer Stahlkonstruktion im Gemeindegebiet von Ramingdorf

Die Gemeinde Behamberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1a StVO 1960 auf und neben der Durchfahrt von Ramingdorf im Bereich der Liegenschaften Ramingdorf 32, 4441 Ramingdorf bis zur Haagerstraße 70, 4400 Steyr zum Zwecke von Verhebe- und Transportarbeiten, folgende vorübergehende Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen.

1) „Fahrverbot“ (§ 52 lit a Z 1 StVO 1960) an den Zufahrten bei der Umleitung mit Zusatztafel aus Richtung Haidershofen kommend: „Zufahrt bis zur Kreuzung Ramingdorf 32 gestattet“

2) „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO 1960) an den Kreuzungsbereichen der Umfahrung Ramingdorf über die Umfahrungsstraße

Die Ausführungsdauer ist am 15.03.2024, für die Dauer von einem Tag vorgesehen.

Art der Arbeiten: Verladung einer Stahlkonstruktion von der Fa. Federer Metallbau GmbH auf einen Spezialtieflader mittels Mobilkran
Straße: Ramingdorf 32, 4441 Ramingdorf bis zur Haagerstraße 70, 4400 Steyr
Ausführungszeitraum: 15.03.2024