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StVO-Verordnung im Bereich Kindlehensiedlung

V E R O R D N U N G


Die Gemeinde Behamberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1a StVO 1960 zur Durchführung von Bauarbeiten in der Kindlehensiedlung in 4441 Behamberg, zum Zwecke von Grab- und Verlegearbeiten für die EVN, folgende vorübergehende Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen.

Die Ausführungsdauer ist von 04.06.2024 – 02.08.2024 vorgesehen.

1. „Baustelle“ (§ 50 Zif. 9 StVO 1960) 25 m vor der jeweiligen Verkehrsbehinderung für beide Fahrtrichtungen.

2. „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ (§52 lit a Z 4a und §52 lit a Z 4b StVO 1960) unmittelbar vor der jeweiligen Einengung für die Fahrtrichtung, deren Fahrstreifen gesperrt ist

3. „Fahrbahneinengung“ (§ 50 Z 8 StVO 1960) unmittelbar vor der jeweiligen Verkehrsbehinderung für beide Fahrtrichtung

Gemäß § 44StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen durch den Bauführer in Kraft.