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Ansprechen von Kindern durch fremde Personen

Tipps und Verhaltenshinweise für Eltern und Kinder

In letzter Zeit gab es Hinweise dass im Raum Steyr und Amstetten versucht wird, Kinder zu fotografieren und/oder ins Auto zu locken.

Bitte verständigen Sie sofort die Polziei, wenn Sie um Schulen oder Kindergärten entsprechende Beobachtungen machen.

In der Volksschule Behamberg wurden die Kinder bereits durch die Polizei informiert.

Anbei Tipps und Verhaltenshinweise der Landespolizeidirektion Niederösterreich für Eltern und Kinder:

Kinder müssen Vertrauen zu Menschen aufbauen können und trotzdem die nötige Vorsicht an den Tag legen. Dem Kind ist zu erklären, dass andere Menschen – Kindern gegenüber – grundsätzlich nett und hilfsbereit sind, dass es aber einzelne Ausnahmen gibt und man deshalb auch vorsichtig gegenüber Fremden sein muss. Wenn man Hilfe braucht, kann man sich aber jederzeit an andere Erwachsene wenden.

Kinder sollen fremden Personen jedoch misstrauen, wenn diese etwas von Ihnen verlangen, z. B. ins Auto zu steigen oder mit ihnen mitzugehen. Einfache Verhaltensregeln im Umgang mit fremden Personen sollen vermieden werden. Den Kindern soll bewusst gemacht werden, dass sie auch gegenüber Erwachsenen „nein“ sagen können.
Wichtig: es ist zu verdeutlichen, dass es sich bei der fremden Person auch um eine Frau handeln kann. Niemals wird von Tätern oder Täterinnen gesprochen, sondern von „Fremden Personen“.

Zur Vorbeugung:

• Bringen Sie den Namen des Kindes NICHT von außen sichtbar an der Kleidung oder der Schultasche an. Das Ansprechen des Kindes mit dem Namen durch einen Fremden könnte zu einer Vertraulichkeit führen, die nicht gegeben ist.

• Ein Kind sollte immer den Schulweg gehen der mit den Eltern abgesprochen ist. Erklären Sie Ihrem Kind weshalb es wichtig ist, dass es immer den vereinbarten Schulweg geht und möglichst pünktlich zu Hause, in der Schule, im Hort etc. ist. Kinder lernen am Vorbild, daher sollten Sie ihm auch immer sagen, wohin Sie gehen, wie sie erreicht werden können und an wen sich Ihr Kind wenden kann, falls Sie nicht da oder erreichbar sind. Lassen Sie Ihr Kind wiederholen, was Sie ihm gesagt haben, so können Sie überprüfen, ob es alles richtig verstanden hat.

• Schicken Sie ihr Kind, wenn möglich, gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz.

• Schauen Sie sich gemeinsam mit ihren Kindern nach „Rettungsinseln“ um, zum Beispiel ein Geschäft, eine Arztpraxis, ein Lokal etc., wo sich Angestellte als Ansprechpartner befinden oder auch ein Mehrfamilienhaus wo es gegebenenfalls klingeln kann.

• Ein Kind sollte wissen, dass es unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto einsteigen darf. Weder um dem Autofahrer zu helfen, noch um zu Angehörigen gebracht zu werden oder weil angeblich jemand im Spital liegt, das Kind etwas angestellt hätte etc. Stellen Sie klar, dass Sie Ihrem Kind immer sagen, wenn es von jemand anderem als Ihnen abgeholt wird. Sagen Sie, dass Sie niemals Fremde schicken, um es abzuholen. Es besteht auch die Möglichkeit, für den Notfall mit dem Kind ein „Codewort“ zu vereinbaren.

• Kinder müssen lernen, dass es zu Fahrzeugen Abstand halten soll – so weit weg, dass es vom Autofenster aus nicht angefasst werden kann. Das Kind soll nie zu nahe ans Fahrzeug heran gehen, auch wenn jemand etwas fragen will. Sei es ein Mann oder eine Frau.

• Kinder müssen auch lernen, dass sie eine Aufforderung oder den Zuruf einer unbekannten Person ignorieren und weitergehen dürfen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auf den Zuruf einer fremden Person nicht hören muss und dass es nicht unhöflich ist wenn es weiter geht.

• Gut ist, wenn Kinder lernen, fremde Personen immer mit „Sie“ anzureden. Damit bemerkt auch das Umfeld, dass das Kind die Person nicht kennt. 

• Das Kind sollte die Notrufnummer 133 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auch ohne Geld oder Guthaben vom Handy aus die Polizei anrufen kann.

• Vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alle Erlebnisse anvertrauen kann. Reagieren Sie nicht mit Schimpfen. Ihr Kind wird sich im Wiederholungsfall unter Umständen nicht erneut an Sie wenden.

Im Akutfall:

• Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde, bemühen Sie sich Ruhe zu bewahren. Vermitteln Sie dem Kind, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist und loben Sie es dafür, dass es sich direkt an Sie gewendet hat.

• Glauben Sie dem Kind, hören Sie seinen Schilderungen aufmerksam zu, ohne nachzubohren oder ihm Vorhaltungen zu machen.

• Verständigen Sie sofort über den Notruf 133 die Polizei, damit diese weitere Maßnahmen zeitnah durchführen kann.

• Eine eigenständige Verbreitung des Vorfalles über soziale Medien ist für die polizeiliche Arbeit nicht immer sehr hilfreich.