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Aus dem Gemeinderat

Rechnungsabschluss, Wasseranschluss, TBE Hardegger, Straßenbau 2019, Aufschließungsabgabe

Der Rechnungsabschluss über das Geschäftsjahr 2018 ergab einen ausgeglichen ordentlichen Haushalt von  € 5.605.089,76. Der außerordentliche Haushalt weist zum Jahreswechsel einen Fehlbetrag von € 261.757,64 auf, da beschlossene Darlehen im Ausmaß von € 485.000,- erst im neuen Jahr zugezählt werden können. Auf Grund dieser Darlehen muss natürlich auch das Budget 2019 aktualisiert werden, was in einem Nachtragsvoranschlag ebenfalls beschlossen wurde. In der Schuldenentwicklung verschiebt sich dann auch der Schuldenstand von einer Schuldenreduktion beim Rechnungsabschluss im Jahr 2018 von rund € 200.000,- auf eine Schuldenerhöhung von rund € 250.000,- im Jahr 2019. Dies ergibt eine Verschuldung pro Kopf von € 1.003,-, wo wir weit unterhalb des Landesschnittes liegen.

Auf Grund der Trockenheit im letzten Jahr haben einige Bürger, die eine private Wasserversorgung haben und in entlegenen Gebieten wohnen, nach einem öffentlichen Wasseranschluss angefragt. Der  Gemeinderat hat nun eine Regelung beschlossen, die es auch entlegenen Liegenschaftseigentümern ermöglicht, an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Nähere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt.

Die Tagesbetreuungseinrichtung Doris Hardegger in Ramingdorf befindet sich in Bau und wird aller Voraussicht nach im Herbst den Betrieb aufnehmen. Einige Behamberger Kinder sind auch schon angemeldet. Der Gemeinderat hat in einem Kooperations-vertrag die Unterstützung dieser Bildungseinrichtung und Behamberger Kinder beschlossen. 

Für den Straßenbau 2019 konnten die Fortsetzung des Abschnittes Raming, die Errichtung der Siedlungszufahrt Steinbach, sowie die Fortsetzung der Güterwegsanierung Holz beschlossen werden. Als ausführende Firma wird wie im Vorjahr die Firma Strabag beauftragt.

Wie im Bezirk wird auch in der Gemeinde Behamberg zur besseren Kostendeckung die  Aufschließungsabgabe erhöht. Nach Aufforderung des Landes wurde der Hebesatz mit € 520,- festgelegt. Die Regelung tritt mit 1. Juli in Kraft und ermöglicht bis dahin den Grundbesitzern von nicht  aufgeschlossenen Bauparzellen, noch die Aufschließung nach dem derzeitigen Hebesatz von € 450,- zu entrichten.