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Heizkostenzuschuss 2017/18
Sozialförderung des Landes und der Gemeinde
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 in der Höhe von € 135,- zu gewähren (Heizkostenzuschuss Land NÖ). Auch von der Gemeinde Behamberg gibt es einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 135,-. Die Heizkostenzuschüsse (Land und Gemeinde) können bis 30. März 2018 im Gemeindeamt beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: AusgleichszulagenbezieherInnen, BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG, BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt, BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt sowie sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.Nähere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt.