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Hundeabgabe

Die Hundeabgabe für das Jahr 2019 wurde im Jänner vorgeschrieben. Sie beträgt € 20,-. Wenn es sich um die Neuanmeldung eines Hundes handelt, ist zusätzlich für die neue Hundemarke ein Betrag von € 1,- zu bezahlen. Für gefährliche Hunde im Sinne des NÖ Hundehaltegesetzes beträgt die Abgabe € 70,-, für Nutz-, Wach- und Jagdhunde € 6,54.

Für einen Hund, egal welchen Alters, ist eine sofortige Anmeldung am Gemeindeamt vorgeschrieben. Welpen müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe (z.B. bevor der Hund von der Züchterin/dem Züchter zur neuen Besitzerin/zum neuen Besitzer übersiedelt) von einem Tierarzt gechippt werden. Bei gefährlichen Hunden sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Sollten Sie einen Hund besitzen und diesen noch nicht angemeldet haben, werden Sie ersucht, die
Anmeldung umgehend vorzunehmen und eine Hundemarke abzuholen.

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde.

Bitte halten Sie sich auch an die Hundeverordnung, verwenden Sie für Ihre Hunde also Leine oder Beißkorb. Gem. § 8 Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz sind Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential im Siedlungsbereich immer an der Leine UND mit Maulkorb zu führen!