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Jagdpacht

Die Auflage des Jagdpachtverteilungsplanes erfolgt ab 11. Februar bis einschließlich 22. Februar 2019 im Gemeindeamt Behamberg.

Die Auszahlung wird im Anschluss per Überweisung auf die angegebenen Konten durchgeführt. Sollten sich Änderungen zum letzten Jahr in der Zuweisung ergeben haben, ersuchen wir um Mitteilung. Die Bagatellgrenze liegt bei einem Hektar Grundfläche und wird nicht ausbezahlt. Diese Bagatellbeträge werden der Jagdpacht des nächsten Jahres zugerechnet.