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Lichtraumprofil freihalten!
Die Einhaltung des Lichtraumprofils gemäß § 91 Abs. 1 der StVo 1960 bei Gemeindestraßen wird von der Gemeinde laufend kontrolliert. Dabei fällt immer wieder auf, dass Sträucher/Hecken/Bäume das Lichtraumprofil der Gemeindestraße beeinträchtigen. Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, die die Verkehrssicherheit, die freie Sicht über den Straßenverlauf, Verkehrstafeln oder auch Beleuchtungsanlagen beeinträchtigen, sind vom Grundstückseigentümer zurückzuschneiden, auszuästen oder zu entfernen!
Wir werden in den nächsten Wochen eine Überprüfung durchführen und ersuchen Sie bereits jetzt, entsprechende Maßnahmen zu treffen.