Maßnahmen gegen die Verbreitung von Maul- und Klauenseuche (MKS)
Die MKS ist eine hochansteckende virale Erkrankung von Paarhufern (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas, Rehe, Hirsche, Wildschweine) - Helfen Sie jetzt mit, die Ausbreitung zu verhindern!
Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Übertragung erfolgt entweder indirekt durch Tierkontakt mittels Bläscheninhalt, Speichel, Aerosol, Milch oder Ausscheidung, oder direkt durch tierische Erzeugnisse, Gegenstände, Fahrzeuge, Schuhwerk, Kleidung, Hände oder Nagetiere. Für Menschen ist die MKS ungefährlich!
Jeder Verdacht ist von Tierhalterinnen und Tierhalter-Landwirtinnen und Landwirten und privaten Tierhalterinnen und Tierhaltern von Paarhufern bei der zuständigen Behörde (Amtstierärztin bzw. Amtstierarzt) zu melden. Bäuerinnen und Bauern werden laufend von der Landwirtschaftskammer informiert. Die aktuellen MKS-Zonen und Ausbrüche zwischen dem 01.01.2025 und 02.04.2025 können Sie hier einsehen. Fachinformation sind auch auf der Homepage der Landwirtschaftskammer und der Homepage der AGES zu finden. Weitere und regelmäßig aktualisierte Informationen zum MKS-Ausbruch in den Nachbarländern finden sich auf der KVG-Homepage des Gesundheitsministeriums.
Unsere Bäuerinnen und Bauern tun ihr Bestes, um ihre Tiere zu schützen! Tragen Sie deshalb auch dazu bei, die Ausbreitung möglichst zu verhindern:
- Beachten Sie bitte die Transportbeschränkungen!
- Bitte halten Sie sich dringend von Klauentieren fern. Füttern und berühren Sie diese keinesfalls (z.B. Weidehaltung, Auslaufbereiche)!
- Vermeiden Sie Besuche auf Bauernhöfen mit jeglicher Tierhaltung und betreten Sie fremde Ställe nicht!
- Hunde nicht einfach in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben laufen lassen! Der Erreger kann am Fell weitergetragen werden.
- Lebensmittel nicht achtlos in der Natur wegwerfen! Wildtiere können so zu Überträgern werden!
MKS.pdf
Montag, 07. April 2025