ORF-Beitrags Service GmbH übernimmt Einhebung von ORF-Beitrag
Das ORF-Beitrags-Gesetz bringt einige grundlegende Änderungen.
Mit dem ORF-Beitrags-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben. Der ORF-Beitrag entspricht 15,30 Euro im Monat und ist dem Gesetz entsprechend im Voraus zu zahlen. Für Neuanmeldungen ab 1. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich. Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden.
Eine weitere grundlegende Neuerung gibt es noch: Für ausschließliche Nebenwohnsitz-Adressen muss kein ORF-Beitrag bezahlt werden. Pro Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung notwendig.
Mit dem ORF-Gesetz erhält der ORF online in öffentlich-rechtlichen Kernbereichen mehr Möglichkeiten, Sendungen online-first (etwa bestimmte ORF-Produktionen) oder auch online-only (etwa bestimmte ORF-Produktionen sowie ein neues Streaming-Fernsehprogramm für Kinder) auszustrahlen. Dieses erweiterte Angebot kommt unter anderem jenen entgegen, die ORF-Programme mobil oder online schauen und hören.
Pressemitteilung mit FAQs.pdf
Mittwoch, 27. September 2023