Verwendung pyrotechnischer Gegenstände zum Jahreswechsel

Die Gemeinde weist auf die Bestimmungen zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in Hinblick der Silvesterfeierlichkeiten hin.

Kleinfeuerwerk (Kategorie F2)

In diese Kategorien fallen verschiedene Arten von Fontänen, mehr oder minder lärmintensive Knallkörper sowie eine Vielzahl von Raketentypen. Die Kategorie F2 bildet das Hauptkontingent der bei den Silvesterfeiern verwendeten pyrotechnischen Artikeln. Sie dürfen Personen unter 16 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden. Ihre Verwendung ist im Ortsgebiet verboten. Neben diesen Bestimmungen ist grundsätzlich zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tiergärten und Tierheimen ebenfalls nicht verwendet werden dürfen.