Private Tagesbetreuungseinrichtung "Gartenfee und Waldkobold"

Die Gemeinden Behamberg und Haidershofen unterstützten diese einzigartige Betreuungseinrichtung und decken einen Großteil des finanziellen Bedarfs.
Für ein Kind mit Hauptwohnsitz in Behamberg oder Haidershofen wird von den Gemeinden unter Nachweis des Bedarfes (Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers) für den Besuch der TBE ein Unterstützungsbeitrag gewährt, der bis zum Eintritt in das Kindergartenalter mit 2 Jahren, maximal aber bis zum Ende des Semesters, reicht. Voraussetzung ist der durchgehend bestehende Hauptwohnsitz des Kindes und eines Erziehungsberechtigten in Behamberg bzw. Haidershofen für die Dauer des Besuches in der TBE.
Die Unterstützung der Kinder bis 2 Jahre kann nur dann gewährt werden, wenn eine Bestätigung der Berufstätigkeit beider Eltern (dazu zählen auch selbstständige Tätigkeiten wie z.B.: LandwirtInnen, Gewerbetreibende) vor Beginn der Betreuung am Gemeindeamt eingelangt ist.
In der Folge ist auch ein Wechsel in einen öffentlichen Kindergarten möglich, wenn ein Platz frei ist. Die Gemeinden entscheiden, in welcher Einrichtung ein Platz angeboten werden kann. Die Gemeinden informieren nach Rücksprache mit der TBE die Eltern über ihre Entscheidung. Dabei wird seitens der Gemeinden nach Möglichkeit die Einteilung so vorgenommen, dass jene Kinder, die bereits in der Tagesbetreuungseinrichtung „Gartenfee und Waldkobold“ sind, in dieser weiterhin verbleiben, vor allem wenn dies der Wunsch der Eltern ist.
Eine weitere Unterstützung kann nur dann erfolgen, wenn kein öffentlicher Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür muss allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung der Gemeinde eingeholt werden. Diese kann immer nur für ein Kindergartenjahr ausgestellt werden, da die Anmeldezahlen und Platzverhältnisse jedes Jahr variieren.
Sollte keine Zustimmung der Gemeinden vorliegen und dennoch eine Betreuung in der Tagesbetreuungseinrichtung „Gartenfee und Waldkobold“ gewünscht werden, ist der Platz von den Eltern zur Gänze privat zu finanzieren.
Für die finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuung in der Tagesbetreuungseinrichtung „Gartenfee und Waldkobold“ durch die Gemeinden ist jährlich eine schriftliche Anmeldung (Interessensbekundung) bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde von den Eltern einzubringen.

Geschäftsführer

Doris Hardegger

Standort

Ramingdorf 2
4441 Behamberg Standort