Umwelt-, Sozial- und Gewerbeförderungen

Die jeweiligen Formulare finden Sie jeweils nach der Auflistung der Förderungen. Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen finden Sie ebenfalls in den Formularen. Die Förderungen der Gemeinde Behamberg richten sich grundsätzlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Behamberg bzw. Gewerbebetriebe mit Firmensitz in der Gemeinde Behamberg.

Umweltförderung

Fernwärmeanschluss
Betrag: Für den Anschluss bzw. Umstieg auf Fernwärme, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 5 % gewährt werden, jedoch maximal € 750,–

Der Anschluss von Neubauten und der Umstieg von bestehenden Wohnobjekten auf Fernwärme. Dem Förderansuchen sind eine Bestätigung der Fernwärme samt Rechnungen mit Zahlungsbelegen über den Anschluss vorzulegen.

Fernwärme_Antragsformular.pdf

Donnerstag, 22. September 2022

Regenwasserzisterne
Betrag: € 100,00/m3, wenn sie an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind; € 50,00/m3, wenn sie nicht an die Hauswasserverteilungsanlage angeschlossen sind; € 20,00/m3, wenn der Behälter eine zusätzliche Retentionsfunktion aufweist, 50% der Investitions

Für die Errichtung einer Regenwasserzisterne

Formular Regenwasserzisternenförderung


Sozialförderungen

Förderung der Fahrtkosten von Studierenden
Betrag: die € 50,- übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittel zum oder am Studienort, maximal jedoch € 75,- pro Semester

Förderung der Tagesmütter/väter
Betrag: € 1,- pro Betreuungsstunde

Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung durch Familien aus Behamberg.

Heizkostenzuschuss
Betrag: € 150,-

Die Gemeinde Behamberg gewährt einen Heizkostenzuschuss (€ 150,-). Die Heizkostenzuschüsse (Land und Gemeinde) können bis 31. März im Gemeindeamt beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten? - AusgleichszulagenbezieherInnen - BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG - BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt - BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. - sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Sozialunterstützung für elementare und schulische Nachmittagsbetreuung

Für die Betreuung von den Kindergartenkindern in der Betreuungszeit nach 13.00 Uhr und in der Nachmittagsbetreuung der Volksschule werden Beiträge von den Erziehungsberechtigten eingehoben.
Für das zweite und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung von 50 Prozent ohne vorherige Beantragung gewährt. Eine Institutionsübergreifend Ermäßigung wird nur Familien mit HWS in Behamberg und dem Besuch der Geschwisterkinder einer Nachmittagsbetreuung einer sprengelzugeteilten Bildungseinrichtung (VS Haidershofen/Vestenthal) gewährt.

Familieneinkommensgrenzen für Sozialunterstützungen: Nettoeinkommen: Familien mit einem Kind: max. € 2.200,00 (bzw. € 2.450,00 Staffelung Nachmittagsbetreuung) AlleinerzieherInnen mit einem Kind: max. € 1.820,00 (bzw. € 2.070,00 Staffelung Nachmittagsbetreuung) Für jedes weitere Kind im Haushalt können dieser Grenze € 440,00 hinzugerechnet werden.

Antrag_Nachmittagsbetreuung.pdf

Freitag, 23. September 2022

Sozialunterstützung für Kindergartentransport

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Gesamtkosten des Busunternehmens die pro Kopf aufgeschlüsselt wird. Die Förderhöhe durch die Gemeinde liegt bei Einkommensschwachen Familien lt. dieser Richtlinie derzeit bei 81,5%. Die restlichen 18,5% sind durch die Erziehungsberechtigten zu leisten. Derzeit entspricht dieser Prozentsatz einem Jahresbeitrag von € 140,00 für den Bustransport. Dieser Beitrag ist in gewohnter Form an die Gemeinde zu überweisen.

Antrag_Fahrtkosten.pdf

Dienstag, 29. August 2023

Sozialunterstützung für mehrtägige Schulveranstaltungen
Betrag: € 50,--

je Veranstaltung (pro Kind 2x)

Antrag_mehrtaegige_Schulveranstaltung.pdf

Donnerstag, 22. September 2022

Tagesbetreuungsförderung
Betrag: € 1,00 pro Betreuungsstunde

Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung durch Tageseltern.
Die Förderung hängt vom Einkommen ab.

Tagesbetreuungsförderung.pdf

Freitag, 23. September 2022

Wertschätzung familiäre Kinderbetreuung
Betrag: € 10,00/Monat

Siehe Förderungsrichtlinien im Antragsformular. Bitte beachten Sie: Die Antragstellung ist bis spätestens einen Monat nach Vollendung des nächsten Lebensjahres bei der Gemeinde Behamberg einzubringen.

Wertschätzung fam Kinderbetreuung.pdf

Freitag, 23. September 2022


Gewerbeförderung

Tourismusförderung für Gewerbebetriebe
Betrag: 90% der im Antragsjahr vorgeschriebenen und einbezahlten Interessentenbeiträge

Förderung des Differenzbetrages zwischen Ortsklasse II und III gem. NÖ Tourismusgesetz 2010 in der Höhe von 90% der im Antragsjahr vorgeschriebenen und einbezahlten Interessentenbeiträge gem. NÖ Tourismusgesetz 2010.

Ausgenommen von der Förderung sind Beherbergungsbetriebe. Das Förderansuchen ist bis spätestens 1. Dezember bei der Gemeinde einzubringen. Der Antrag ist schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular und unter Beifügung der Notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde einzubringen. Das Antragsdatum entspricht dem Datum der vollständig eingebrachten Unterlagen.